Ihre Ansprüche und Leistungen

Bei einem Todesfall werden oft mehrere Versicherungs- und sonstige Leistungen in Anspruch genommen. Wir möchten Ihnen hier die häufigsten Leistungen vorstellen und erläutern. Wir sind Ihnen bei allen Ansprüchen gegenüber Krankenkassen, Sterbegeldversicherungen usw. mit Rat und Tat zu Hilfe. Dort, wo wir nicht selbst tätig werden sollen oder können, nennen wir Ihnen die zuständigen Ansprechpartner oder stellen auf Wunsch den Kontakt her.

 

Krankenkassen

Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde ersatzlos gestrichen. Bei privat Versicherten sollte überprüft werden, ob eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Die Abmeldung der Mitgliedschaft in der entsprechenden Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

 

Versicherungen:

Bei privaten Versicherungen (z.B. Lebens- und Unfallversicherungen) können wir auf Wunsch Ihre Ansprüche geltend machen. Benötigt wird dazu meist:

- Original-Sterbeurkunde

- Original-Versicherungspolice

-  eine Vollmacht und/oder Bankverbindung

 

Die Sterbekassen (Sterbvereine) benötigen meist die gleichen Unterlagen wie die Privatversicherer. Der Antrag selbst muss schnellstmöglich bei der Versicherung eingereicht werden, am besten umgehend. Daher ist es notwendig, wenn alle Unterlagen sofort zur Verfügung sind.

 

Witwen- und Witwerrente:

Zuerst wird von uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt (Dreimonatsrente). Diese Zahlung ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Der Witwen- bzw. Witwerrentenantrag muss innerhalb der ersten vier Wochen beim zuständigen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, Knappschaft usw.) gestellt werden. Da sich im Rentensystem in den letzten Jahren viel geändert hat und wohl auch ändern wird, beschränken wir uns hier nur auf die Art der Rentenzahlungen:

- Waisenrenten (Voll- oder Halbwaisen bis zum 18. Lebensjahr)

- Waisen über dem 18. bis zum 25. Lebensjahr (Schule, Lehre, Ausbildung usw.)

- Betriebsrenten

- Beamten-Beihilfen

- Private Rentenansprüche

Weitere Ansprüche können entstehen bei

 

Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften oder Tod eines Beschädigten. Es gibt noch eine Reihe weiterer Leistungsträger, die wir hier nicht alle aufführen können. Sollten Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen mit gutem Rat gerne weiter.

 

Berufsgenossenschaften:

Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall, es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird immer dann, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.

 

Beschädigten - Sterbegeld:

Beim Tode eines Beschädigten wird ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden.

Anspruchsberechtigt sind in folgender Reihenfolge:

Ehegatte, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Voraussetzung jeweils ist, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben

(Stand: 01/2004)

 

Gewerkschaften:

Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen meist das Mitgliedsbuch und eine Sterbeurkunde beigefügt werden.