Bestattungsarten

Die Erdbestattung

Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach einer evtl. Trauerfeier auf einem Friedhof in ein Grab beigesetzt. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Je nach Friedhofssatzung kann grundsätzlich zwischen einem Reihengrab (Einzelgrab) und einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Vorhandene Grabmale oder Grabumrandungen müssen nach Anordnung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann aber auch verlängert werden. Die Verlängerung wird oftmals schon bei einer Zweit- oder Drittbelegung in einer vorhandenen Wahlgrabstätte erforderlich. Dazu ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes erforderlich. Diese ist bei den Friedhöfen je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedlich (meist zwischen 20 und 30 Jahren). Weitere Formen der Erdbestattung können die sogenannten Rasengräber sein, bei der der jeweilige Friedhofsträger die Grabpflege übernimmt oder auch die anonyme Erdbestattung in einem Gemeinschaftsfeld mit nicht individuell gekennzeichneten Grabfeldern.

Die Feuerbestattung

Bei der klassischen Feuerbestattung wird die Urne in ein Urnenreihengrab oder Urnenwahlgrab beigesetzt. Auch besteht die Möglichkeit, die Urne in ein vorhandenes Grab beisetzen zu lassen. Voraussetzung zur Feuerbestattung ist eine “letztwillige Verfügung” des/der Verstorbenen, dies ist eine handschriftliche Willenserklärung, dass er/sie im Falle des Todes eingeäschert werden möchte. Liegt diese Erklärung nicht vor, können die Angehörigen eine sinngemäße Erklärung abgeben. Aus der klassischen Feuerbestattung haben sich mittlerweile viele Formen der Bestattung entwickelt, dazu zählen u.a.

- die anonyme Urnenbeisetzung

(hier wird die Urne in einem vorhandenen Urnengemeinschaftsfeld beigesetzt; dabei werden regional sehr unterschiedliche Grabarten angeboten)

- die Baumbestattung (dies ist die Beisetzung der Totenasche an einem Baum innerhalb eines speziell dafür vorgesehenen Waldstücks, das öffentlich zugänglich sein muss. Der genutzte Baum, oftmals ein Gemeinschafts- oder Familienbaum, wird mit einer Kennzeichnung versehen.) Bestattungen Lorenz Bauer & Sohn ist Partner der “Friedwald GmbH” (www.friedwald.de)

- die Urnenwand oder Urnenpyramide (die Urnen werden nicht mehr unterirdisch beerdigt, sondern in sogenannten Urnenwänden oder Urnenpyramiden)

- die Verstreuung der Totenasche (auf besonderen Plätzen oder auf Friedhöfen kann die Totenasche verstreut werden, ebenso gibt es die sogenannte Luftbestattung, bei der die Totenasche aus einem Heißluftballon heraus verstreut wird.)

- Urne zu Hause

Das deutsche Bestattungsrecht sieht vor, dass alle Urnen einer Bestattungspflicht unterliegen. Sie müssen auf einem Friedhof oder eingefriedeten Bereich (Friedwälder o.ä.) beigesetzt werden. Oftmals wird dennoch der Wunsch geäußert, die Urne für einen bestimmten Zeitraum im privaten Bereich aufzubewahren. Dies wäre z. B. nach Schweizer Bestattungsrecht möglich und in Deutschland umsetzbar. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne darüber.

 

Da gerade bei der Feuerbestattung die Zahl der Bestattungsformen immer mehr zunimmt, ist es unerlässlich, in einem persönlichen Gespräch die Wünsche der Bestattung zu erläutern. Hier stehen wir Ihnen gerne mit gutem Rat zur Seite.

Die Seebestattung

Die Seeleute sagen: “Das Leben ist eine große Reise, und der Tod ist das Einlaufen in den Heimathafen.” Bei der Seebestattung wird die wasserlösliche Urnenkapsel auf dem Meer beigesetzt. Die Beisetzung kann auf der Nord- oder Ostsee, jedoch auch auf allen Weltmeeren vorgenommen werden. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen, auch eine Bewirtung an Bord kann erfolgen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Feuerbestattung.

 

 

 

 

Urnenwand der

Gemeinde Heusweiler

 

 

 

Rasen - Erdgräber der

Gemeinde Heusweiler

 

 

 

Urnen - Bodendecker - Gräber

der Gemeinde Heusweiler