Preise und Gebühren

Selbstverständlich gibt es keinen Festpreis für eine Bestattung. Zu unterschiedlich sind die Vorstellungen des Einzelnen über die Ausrichtung und den Umfang einer Bestattung.

Sprechen Sie deshalb im Gespräch mit uns offen aus, was für Vorstellungen, Wünsche und Anregungen Sie selbst zur Bestattung haben. Wir können Ihnen dann auch genau die einzelnen Kosten nennen, die auf Sie zukommen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Kostenaufstellung aus, die auch die fremden Gebühren wie Grabgebühren usw. umfasst. Langfristig ist es in Ihrem Interesse als auch in unserem Bestreben, die Bestattung in einer angemessenen Form zu gestalten, denn wir möchten weiterhin das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens bleiben.

 

Deshalb: Ganz gleich, in welchem finanziellen Rahmen die Bestattung von uns abgewickelt wird, Sie erhalten die volle Leistung unseres Unternehmens. Auch nach der Bestattung stehen wir Ihnen deshalb jederzeit zur Verfügung. Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in 3 verschiedene Bereiche. Wir möchten versuchen, Ihnen diese transparent zu machen:

 

1. Eigene Leistungen unseres Hauses

2. Fremdleistungen und Gebühren

3. Sonstige Kosten

 

Bestattungsfinanzierung:

Durch die Zusammenarbeit mit der Adelta Finanz AG - Bestattungsfinanz können wir unseren Kunden ein Zahlungsziel von 21 Tagen einräumen. Sollten Sie einen Erbschein beantragen, auf eine Lebensversicherung warten oder ähnliches, räumen wir Ihnen ein kostenloses Zahlungsziel bis zu 90 Tagen ein. Darüber hinaus sind auch Ratenzahlungsvereinbarungen kein Problem mehr(Bonität vorausgesetzt).

Bitte sprechen Sie uns gezielt über die Möglichkeiten der Bestattungsfinanzierung an.

1. Eigene Leistungen unseres Unternehmens

Da jede Bestattung individuell ist, kann man die “Bestatterkosten” nicht pauschal definieren. Damit Sie aber einen ersten Überblick haben, welche Kosten bei einer Bestattung grundsätzlich auf Sie zukommen können, bieten wir Ihnen hier einen Ausschnitt einer “ortsüblichen” Bestattung an. Alle genannten Preise sind Endpreise inkl. 19% Umsatzsteuer. Kostenaufstellungen erhalten Sie, auf Wunsch, immer mit detaillierten und kompletten Preisangaben (inklusive Fremdkosten wie Gemeinde, Krematorium usw.).

 

1. Särge für Erdbestattungen inkl. Kissen, Decke und Deckelkreuz ab 898,00 €

2. Urnen in großer Auswahl in verschiedenen Dekoren und Materialien ab 81,00 €

3. Grundpreis bei einer Feuerbestattung ab 1.099,00 € (Feuerbestattungssarg innen ausgeschlagen inkl. Kissen, Decke, Talar oder Einkleiden in private Kleidung, Einsargung innerörtlich und Überführung vom Sterbeort zum Krematorium Völklingen, Erledigung aller Formalitäten zur Feuerbestattung (Standesamt, Krematorium, Friedhofsamt).


 

Es gibt keine Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder Nachts.

 


2. Fremdleistungen und Gebühren

Jede Gemeinde oder Stadt kalkuliert ihre Friedhofsgebühren selbst. Am Beispiel der Gemeinde Heusweiler wollen wir Ihnen zeigen,wie sich die einzelnen Grabgebühren zusammen setzen und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen. Es zeigt aber auch, wie die Grabgebühren in den letzten Jahren gestiegen sind (im Beispiel ist eine "ortsübliche" Nutzung der Friedhofshalle einkalkuliert worden). Ohne eine ausreichende Vorsorge, kann der ursprüngliche Bestattungswunsch oftmals nicht mehr realisiert werden. (Stand: 1.1.2016)

Gräber für Erdbestattungen

Gebühr 2024

Gebühr 2022

Gebühr 2020

Gebühr 2018

Gebühr 2016

Gebühr 2014

Gebühr 2012

Gebühr 2011

Gebühr 2005


Gräber für Urnenbestattungen

Gebühr 2024

Gebühr 2022

Gebühr 2020

Gebühr 2018

Gebühr 2016

Gebühr 2014

Gebühr 2012

Gebühr 2011


Einzel - Erdgrab

7.280,00 €

6.710,00 €

7.390,00 €

5.080,00 €

4.045,00 €

3.455,00 €

2.640,00 €

2.165,00 €

1.552,00 €


Urnenwand

1.910,00 €

1.010,00 €

1.860,00 €

1.690,00 €

1.870,00 €

955,00 €

660,00 €

550,00 €



Die neuen Bodendecker - Gräber:

Auf allen Friedhöfen (außer Lummerschied) wurden sogenannte "Urnenbodendecker-Gräber" installiert. Die doch sehr günstige Grabgebühr von 670,00 € wurde auf  im Jahre 2020 auf 1.910,00 € erhöht, dann im Jahre 2022 wieder auf 1600,00 € gesenkt, um sie im Jahre 2024 wieder auf 1.430,00 € zu senken. Wer versteht diese Preisgestaltung?

Wichtig zu wissen:

  • Für die Benutzung der Orgel in der Friedhofshalle Heusweiler wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
  • Der Zuschlag für eine Bestattung an einem Samstag beträgt 255,00 € an die Gemeinde Heusweiler.
  • Für die Nutzung der Trauerhalle verlangt die Gemeinde Heusweiler eine Gebühr von jetzt 290,00 €
  • Die Kühlung wird ab 1.1.2024 auf 270,00 € pro Tag erhöht  !!!
  • Im Raum steht noch eine Umsatzsteuerpflicht auf Grabarten, Kühlung usw. 

(Bei Nutzung unserer eigenen privaten Kühlung inklusive Verabschiedungsmöglichkeit sparen Sie somit 175,00 € pro Tag !!!)

 

Grabverlängerung bei Zweitbelegungen:

Soll in einer vorhandenen Grabstätte eine Zweitbelegung vorgenommen werden, muss zunächst die Verfügbarkeit der Grabstätte geprüft werden, d.h. reicht z. B. die Restlaufzeit der Grabstätte aus, um eine Urne oder Sarg in dieser Grabstätte beisetzen zu lassen. Als Beispiel haben wir eine Zweitbelegung eines Sarges in einem vorhandenen Rasentiefengrab mit Pflanzstreifen angenommen. Die 1. Beisetzung fand im Jahr 2000 statt, die neue Beisetzung hat im Jahr 2011 stattgefunden. Die Dauer einer Grabstätte in diesem Beispiel beträgt bei der Gemeinde Heusweiler 25 Jahre. Die bedeutet nun, dass in unserem Beispiel die Nutzung der Grabstätte bei der 1. Belegung im Jahre 2000 begonnen hat und bis zum Jahre 2025 dauert. Bei der 2. Belegung im Jahre 2011 muss nun die Grabstätte wieder um 25 Jahre verlängert werden, damit die gesetzliche Ruhefrist der 2. Belegung von 25 Jahren gewährleistet ist. Dies bedeutet wiederum, dass im Jahre 2011 die Grabstätte verlängert wird bis zum Jahre 2036 (2011 zzgl. 25 Jahre). Da die Grabstätte aber bereits bis zum Jahre 2025 bezahlt wurde, ist hier nur noch eine Verlängerung von 11 Jahren zu zahlen.

Gebühren Feuerbestattung / Saar (Völklingen - Saarbrücken)

Durch den Zusammenschluss der beiden saarländischen Krematorien im Jahr 2015 gibt es nun nur noch eine Einäscherungsgebühr. Diese beläuft sich zur Zeit auf rund 558 €.

 

3. Sonstige Kosten

Neben den allgemeinen Bestattungs- und Friedhofsgebühren können weitere Kosten entstehen. Als Beispiel hierfür:

 

- Todesanzeigen und Danksagungen

- Urkunden beim Standesamt

- Sargträgerkosten

- Stolgebühren bei katholischen Pfarrämtern

- Musikbegleitung (Orgel, Gesang)

- Trauerredner

- Trauerkleidung

- Kaffeetafel etc.

- Fahrtkosten und/oder Hotelkosten für Trauergäste

- Grabmal (Neuerwerb oder abräumen der Grabstelle, Beschriftungen)

- privater Blumenschmuck (für Kirche, Leichenhalle usw.)

- Todesbescheinigung Arzt oder Krankenhaus

- Kühlzellenbenutzung in Krankenhäusern

 

Wie Sie sicherlich feststellen können, hängt der Gesamtpreis einer Bestattung von vielen Faktoren und individuellen Wünschen ab.

Sprechen Sie offen aus, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben.